KANZLEI BORRMANN
KANZLEI BORRMANN 

Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist ebenfalls wie die Beratungshilfe für Bürger vorgesehen, die einen Rechtsstreit nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können.

 

PKH ist jedoch im Gegensatz zur Beratungshilfe dann zu beantragen, wenn bereits ein Verfahren in Gang gesetzt wurde.

 

Die staatliche Hilfe bei der Finanzierung von Verfahren trägt teilweise eine andere Bezeichnung (z.B. Verfahrenskostenhilfe (VKH) im Familienrecht). Dazu gibt es weitere Besonderheiten für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

 

Voraussetzung für die Bewilligung von PKH/VKH ist immer, dass die entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten vorliegen. Hierbei sind Berechnungen notwendig, so dass eine pauschale Angabe, ob PKH/VKH bewilligt werden wird, zuvor nicht möglich ist.

 

Ferner muss das Verfahren hinreichende Aussichten auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Dem Antrag auf PKH/VKH Bewilligung ist daher eine Begründung beizufügen, welche die Erfolgsaussichten in der Sache aufzeigt.

 

Sowohl die Berechnung als auch die Begründung des PKH Antrages ist nicht immer einfach, so dass dies besser ein Rechtsanwalt für Sie übernehmen sollte.

 

Gerne nehmen wir für Sie die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie die Begründung Ihres PKH Antrages vor und helfen Ihnen auch beim Ausfüllen der Formulare.



Formular PKH / VKH
Formular zur Beantragung von Prozesskosten oder Verfahrenskostenhilfe mit Ausfüllhinweisen.
PKH VKH Formular.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe erfolgt außergerichtlich, d.h. es darf kein Rechtsverfahren laufen. Die Beratungshilfe dient jedem, der die Kosten für eine Rechtsberatung nicht selbst aufbringen kann.

 

Wichtig für Sie ist, dass die Rechtsberatung im Rahmen der Beratungshilfe für den entsprechenden Personenkreis bis auf einen Eigenanteil von 15 € kostenlos ist.

 

Es ist nützlich, wenn ein Berechtigungsscheines für Beratungshilfe durch das Amtsgericht bereits ausgestellt worden ist, aber keine Voraussetzung.

 

Bitte bringen Sie zum Beratungstermin folgende Unterlagen mit:

  • aktuelle Unterlagen über das Einkommen (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankengeldbescheid, BAföG-Bescheid),
  • gegebenenfalls Nachweise über die laufenden Kosten (z. B. Mietvertrag, Kredit- oder Darlehensverträge usw.),
  • Schriftstücke des bisherigen Schriftwechsels oder sonstige Unterlagen in der Rechtsangelegenheit,
  • Personalausweises oder des Reisepasses und
  • gegebenenfalls Kontoauszüge der letzten Monate.

 

Sollten Sie Fragen oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare haben, bin ich gerne bereit Ihnen hierbei behilflich zu sein.



Formular Beratungshilfe
Formular zur Beantragung von Beratungshilfe mit Ausfüllhinweisen
Beratungshilfe Formular.pdf
PDF-Dokument [637.6 KB]

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Inh. Dennis Borrmann

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                    Rechtsanwalt

Dennis Borrmann

ist Mitglied im Anwaltsverein.

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