Gemäß § 1 Abs. I MediationsG ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Konfliktparteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Mediation ist ein alternatives Konfliktklärungsverfahren auf dem Gebiet der personenbezogenen Konflikthilfe. Wichtige Grundsätze einer Mediation sind die Freiwilligkeit der Parteien, die Vertraulichkeit des Verfahrens, die Eigenverantwortlichkeit der Parteien, die Ergebnisoffenheit der Mediation und die Allparteilichkeit der Mediatoren. Durch der/n Mediatorin/r findet ein begleitender Austausch statt. Bei welchem auf achtsame Kommunikation zwischen den Konfliktparteien geachtet wird.
Wünschen sie sich eine verbindliche Regelung in der sie Herr / Frau des gesamten Verfahrens sind und die Verantwortung nicht aus der Hand geben?
Streben Sie nach einer bestmöglichen Lösung für sich und ihrer/n Konfliktpartnerin/er?
Haben Sie Interesse daran eine gute Beziehung zu ihrer/m Konfliktpartnerin er in Zukunft aufrechtzuerhalten?
Sie haben einen Konflikt mit einer anderen Person, welchen Sie gerne auf demokratischem Weg schnell, effizient und kostengünstig durch die Hinzuziehung einer/s unabhängigen Mediatorin/s klären möchten.
- Familienmediation (Analyse von Familiensystemen, Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Streitigkeiten bei Paaren, Mehr-Generationen Mediation).
- Interkulturelle Mediation (Kulturelle Unterschiede, Einfluss von Konfliktkulturen).
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