In dieser Rubrik finden Sie aktuelle gerichtliche Entscheidungen aus den verschiedenen Rechtsgebieten
Bundesgerichtshof
Urteil vom 19. März 2015
- Az. I ZR 157/13 -
Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig
Der BGH hat entschieden, dass die gängige Drohungen von Inkassounternehmen mit negativen Meldungen an die SCHUFA i.d.R. rechtswidrig und wettbewerbswidrig sind.
Hierzu eine Kurzfassung der Pressemitteilung Nr. 040/2015 des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2015:
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Das OLG Düsseldorf hat zutreffend angenommen, dass das beanstandete Mahnschreiben beim Adressaten den Eindruck erweckt, er müsse mit einer Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist befriedige. Wegen der einschneidenden Folgen eines SCHUFA-Eintrags besteht die Gefahr, dass Verbraucher dem Zahlungsverlangen der Beklagten auch dann nachkommen werden, wenn sie die Rechnung wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten. Damit besteht die konkrete Gefahr einer nicht informationsgeleiteten Entscheidung der Verbraucher, die die Zahlung nur aus Furcht vor der SCHUFA-Eintragung vornehmen.
Dies stellt eine unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher nach § 4 Nr. 1 UWG dar und ist mithin rechtswidrig.
Ein Hinweis auf die bevorstehende Datenübermittlung steht nur dann im Einklang mit der Bestimmung, so der BGH weiter, wenn nicht verschleiert wird, dass ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA zu verhindern.
Fazit:
Die Drohung mit einer Mitteilung an die Schufa durch ein Inkassounternehmen ist nur dann zulässig, wenn dem Adressaten (Verbraucher) deutlich gemacht wird, dass eine Übermittlung unterbleibt, sofern die Forderung bestritten wird.
Verfahrensgang:
LG Düsseldorf – Urteil vom 27. April 2012 – 38 O 134/11
OLG Düsseldorf – Urteil vom 9. Juli 2013 – I-20 U 102/12
BGH, Urteil vom 19. März 2015, Az. I ZR 157/13
Oberlandesgericht München
Urteil vom 07.06.2013
- 10 U 1931/12 -
Mitverschulden bei Verkehrsunfall wegen nicht angelegten Sicherheitsgurt
Hat ein Autofahrer seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt und erleidet sodann infolge eines Verkehrsunfalls Verletzungen, ist ihm ein Mitverschulden anzulasten, sofern feststeht, dass durch ein Anschnallen die Verletzungsfolgen verhindert oder verringert worden wären. Das Gericht erkannte ein Mitverschulden in Höhe von 1/3 an.
Oberlandesgericht Hamm
Urteil vom 04.11.2013
- 2 U 94/13 -
Kein Vertragsschluss bei Abbruch einer ebay-Auktion
Eine abgebrochene ebay-Auktion begründet keinen Vertragsschluss, soweit dem Anbieter ein Fehler bei der Erstellung des Angebotes unterlaufen ist. Ein entsprechender Fehler liegt z.B. vor, wenn die Mindestpreisangabe falsch erstellt wurde. Beim Vorliegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe oder im Angebot selbst wird auch bei einem vorhandenen Gebot kein Vertragsschluss begründet. Das Angebot kann vielmehr nach den eBay-Bedingungen wegen eines berechtigten Grund wirksam vom Anbieter widerrufen und zurückgezogen werden.
Amtsgericht München
Urteil vom 16.03.2013
- 411 C 8027/13 -
Beleidigung berechtigt Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung
Eine Beleidigung des Vermieters durch den Mieter sei eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieter, so das Gericht. Im zu entscheidenden Fall sagte der Mieter zu dem Vermieter "Sie sind ein Schwein“. Dies genüge zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, sofern keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen sei. In diesem Fall sei dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht weiter zumutbar, entschied das Gericht.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 14.05.2013
- 9 AZR 844/11 -
Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Das Gericht entschied, dass gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag abgewichen werden könne. Hingegen seien einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen, zulässig. Sofern die Möglichkeit des Arbeitgebers bestand, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und er gleichwohl davon absieht, besteht auch kein Verstoß gegen EU-Recht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem Urteil zugrunde liegenden Fall wurde in einem Vergleich u.a., festgehalten, dass
Die genannte Erledigungsklausel im gerichtlichen Vergleich sei ein Wirksamer Verzicht auf die Urlaubsabgeltung, so das Gericht.
|
|
|