Sinn und Zweck
Das freiwillige Güteverfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle dient der außergerichtlichen Streitbeilegung und wird auf Antrag einer Partei geführt.
Darüber hinaus ist das Verfahren vor der Gütestelle in einigen Fällen zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage. Welche Fallgestaltungen hiervon betroffen sind, teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Vorteile
Ferner hat das Güteverfahren noch weitere Vorteile gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ein risikoreiches und kostenintensives Gerichtsverfahren dauert in der Regel länger als ein Güteverfahren. Oftmals wird der Rechtsstreit bereits beim ersten Termin im Güteverfahren erledigt. Dies hat für Sie den Vorteil, dass der Rechtsstreit schnell, kostengünstig und endgültig beigelegt werden kann. In diesem Fall wird eine Einigung in Form eines Vergleiches geschlossen. Der Vergleich wirkt wie ein Urteil, d.h. aus dem Vergleich kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Ein weiterer Vorteil des Güteverfahrens ist, dass die Hemmung der Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche eintritt.
Darüber hinaus hat ein gerichtliches Verfahren meistens den unangenehmen Nebeneffekt, dass geschäftliche Beziehungen oder auch private Verhältnisse beeinträchtigt werden. Eine weitere geschäftliche Zusammenarbeit oder der persönliche, private Kontakt wird durch ein Gerichtsprozess fast zwangsläufig gestört. Dies tritt bei einem Güteverfahren nicht ein.
Kostentransparenz
Die Gesamtkosten eines gerichtlichen Verfahrens sind oft nur schwer im Vorfeld des Prozesses vorhersehbar, so kommt es oft vor, dass Sachverständigengutachten als Beweismittel nötig werden oder Prozessvergleiche geschlossen werden. Die Kosten des Güteverfahrens hingegen richten sich nach der Verfahrens- und Kostenordnung der Gütestelle und können von Ihnen hier jederzeit einsehen werden.
Verfahren
Das Güteverfahren ist für Sie unkompliziert: Ob Sie nun durch einen Rechtsanwalt vertreten werden oder als Privatperson auftreten, in beiden Fällen müssen Sie nur den entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Güteverfahrens ausfüllen und bei der Gütestelle einreichen. Die Anträge finden Sie hier im Menüpunkt Formulare. Mit der Zahlung der Gebührenpauschale wird automatisch das Güteverfahren eingeleitet.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
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